Teppichreinigung: 20 % sparen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen macht es möglich. Bei unseren Polsterreinigungen und Teppichbodenreinigungen können Sie bis zu 20 % des gesamten Rechnungsbetrages steuerlich geltend machen.
Sie sparen somit 20 % bei unseren Polsterreinigungen, weil wir diese vor Ort ausführen.